Kinderschutzrichtlinie
Asociația Gutenberg arbeitet in ihren Bildungs- und Kulturprojekten mit Kindern und Jugendlichen. Wir übernehmen Verantwortung für den Schutz ihrer Sicherheit und Würde. Das Wohl des Kindes steht immer an erster Stelle, und jede Form von Missbrauch, Ausbeutung oder Vernachlässigung ist inakzeptabel.
Für wen sie gilt
Diese Richtlinie gilt für alle, die im Namen des Vereins handeln — Mitarbeitende, Vorstandsmitglieder, Koordinatoren, Freiwillige, Mitwirkende und Partner — sobald sie mit Personen unter 18 Jahren in Kontakt kommen, persönlich oder online.
Unsere Grundsätze
- Das Wohl des Kindes steht bei jeder Entscheidung an erster Stelle.
- Jedes Kind hat das Recht auf Schutz, unabhängig von Alter, Geschlecht, Herkunft, Behinderung, Religion oder sozialer Lage.
- Null Toleranz gegenüber jeder Form von körperlichem, seelischem oder sexuellem Missbrauch, Vernachlässigung oder Ausbeutung.
- Jede Sorge oder Meldung wird ernst genommen, umgehend bearbeitet und vertraulich behandelt.
Verhaltenskodex
Personen, die im Namen des Vereins mit Kindern arbeiten:
- behandeln jedes Kind mit Respekt und hören ihm zu;
- sorgen nach Möglichkeit dafür, dass bei Aktivitäten mit Kindern mindestens zwei Erwachsene anwesend sind;
- halten die Kommunikation mit Eltern oder Erziehungsberechtigten transparent;
- melden jede Sorge um die Sicherheit eines Kindes unverzüglich.
- bleiben nicht allein mit einem Kind in unbeaufsichtigten oder verborgenen Situationen;
- beginnen keinen unangemessenen Körperkontakt und verwenden keine herabwürdigende Sprache;
- kontaktieren Kinder nicht privat über persönliche Kanäle ohne Einwilligung der Eltern;
- fotografieren oder veröffentlichen keine Bilder von Kindern ohne ausdrückliche Einwilligung.
Anzeichen erkennen
Missbrauch kann körperlich, seelisch oder sexuell sein oder sich als Vernachlässigung zeigen. Anzeichen können unerklärliche Blutergüsse, plötzlicher Rückzug, Angst vor bestimmten Personen oder auffällige Verhaltensänderungen sein. Es ist nicht Ihre Aufgabe zu ermitteln oder zu bestätigen — Ihre Aufgabe ist es zu melden.
Wie man meldet
Jede Sorge, Offenbarung oder jeder Vorfall wird unverzüglich der benannten Kinderschutzbeauftragten Person unter der untenstehenden Adresse gemeldet. Bei unmittelbarer Gefahr rufen Sie 112. Meldungen sind auch anonym möglich.
Benannte Kinderschutzbeauftragte Person
Meldungen gehen an die untenstehende Adresse und werden von der im Verein für den Kinderschutz verantwortlichen Person bearbeitet.
Eine Sorge melden: [email protected]Verantwortungsvolle Auswahl und Schulung
Wir überprüfen Personen, die mit Kindern arbeiten sollen, einschließlich eines Führungszeugnisses zu Straftaten gegen Minderjährige, sofern das Gesetz dies verlangt. Jede neue Person nimmt diese Richtlinie vor Tätigkeitsbeginn zur Kenntnis.
Vertraulichkeit und Daten
Informationen über ein Kind oder eine Meldung werden nur mit jenen geteilt, die sie zum Schutz des Kindes kennen müssen, im Einklang mit dem Datenschutzrecht (DSGVO).
Überprüfung
Diese Richtlinie wird regelmäßig sowie bei relevanten gesetzlichen oder organisatorischen Änderungen überprüft. Arbeitsentwurf — vom Vorstand des Vereins formell zu beschließen.